Die Beamtenbesoldung für die Beamten der Länder wird derzeit von den Ländern selbst geregelt. Bisher war die Beamtenbesoldung so geregelt, dass Beamte der Länder und der Kommunen nach dem Lebensalter besoldet wurden. Der Bund schaffte diese Regelung bereits ab, die Länder hingegen verharrten auf diese Regelung.

Dies könnte für die Länder und Kommunen nun zu einem finanziellen Desaster werden, da ein Urteil des Verwaltungsgerichts Halle einem Beamten Recht gab, der gegen diese Besoldungsregelung klagte.
Der Beamte empfand die Regelung zur Beamtenbesoldung als Altersdiskriminierung mit Verstoß gegen die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung im Beruf und forderte gleichzeitig die höchste Besoldungsstufe. Eine Berufung wurde seitens des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen, das Land Sachsen-Anhalt will jedoch eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Sollte zu Gunsten des Klägers endgültig entschieden werden, so rollt eine millionenschwere Nachzahlungswelle auf das Land Sachsen-Anhalt zu. Sachsen-Anhalt müsste für seine etwa 15.000 Beamten rund 260 Millionen Euro nachzahlen. Noch drastischer wäre die Lage in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Allein in Bayern wären etwa 120.000 Beamte betroffen. Rechnet man anhand der Werte, die für das Land Sachsen-Anhalt gelten, für Bayern hoch, so müsste Bayern für seine 120.000 Beamten rund 2 Milliarden Euro nachzahlen.

Im Februar 2012 wollen sich Vertreter der einzelnen Länder in einem Krisengipfel in Würzburg treffen. Thema des Gipfels wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle sein.

Quelle: hannover-zeitung.net