Das Verfassungsgericht Koblenz entschied, dass die Besoldung der Beamten in Rheinland-Pfalz im Jahre 2008 amtsangemessen und verfassungsgemäß gewesen sei. Grund für das Verfahren war eine Klage eines Justizamtsrates, der sein Einkommen im Jahr 2008 für zu gering einstufte. 

Diese angeblich zu geringe Vergütung ist nach Meinung des Justizamtsrates als verfassungswidrig einzustufen, da der Gesetzgeber keine ausreichende Anpassung hinsichtlich der Besoldung an die Entwicklung des Finanz- und Wirtschaftsmarktes vorgenommen hätte und vergleichbare Tätigkeiten in der Privatwirtschaft höher besoldet werden würden.

Die Richter wiesen die Klage mit der Begründung, das Einkommen des Justizamtsrates ist amtsangemessen, entspreche den verfassungsrechtlichen Anforderungen und ermögliche dem Kläger eine amtsangemessene Lebensführung, ab. Weiterhin ist das Einkommen ähnlich dem Einkommen von Beamten und Bundesbeamten und eine eventuelle Benachteiligung gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst bestünde ebenfalls nicht.
Gegen das Urteil 6 K 1406/09.KO hat der Kläger die Möglichkeit Berufung einzulegen. Dies wurde vom Verwaltungsgericht gestattet.