Vor dem Amtsgericht in Vechta in Niedersachsen musste sich eine 16-jährige Realschülerin wegen eines an die Schultafel gemalten Hasenbildes verantworten. Hintergrund für die merkwürdige Anklage ist die angebliche Hasenphobie der Frau Marion V. Diese unterrichtete vor der Hasenattacke die Klasse in den Schulfächern Deutsch und Erdkunde.

Kim, die 16-jährige Angeklagte, malte wahrscheinlich zum Leidwesen der Lehrerin in der Pause ein Karnickel an die Tafel. Als die Lehrerin den Klassenraum betrat, war sie so schockiert, dass sie kurzerhand die 16-Jährige anklagte. Kim beteuerte jedoch vor Gericht, sie hätte kein Hasenbild an die Tafel gemalt, sondern ein Mitschüler oder eine Mitschülerin.

Laut Zeugen erleidet Marion V. beim Anblick von Hasenbildern stets depressive Verstimmungen, die sich in Tränen in den Augen und Weglaufen äußern. Die Lehrerin streitet dies jedoch ab. Sie forderte zudem Kim auf, ihre Behauptungen einer angeblichen Hasenphobie und den Gerüchten der depressiven Verstimmungen einzustellen.

Seit der Hasenattacke ist die Lehrerin vom Schulunterricht befreit.
Das Landgericht Vechta wies die Klage der Lehrerin ab. Sie trägt die Kosten des Verfahrens.

Quelle: www.abendblatt.de