Die sich in der Diskussion befindliche Dienstrechtsreform in Hessen soll auch für ein neues Besoldungsrecht sorgen. Bis aber die Beamten- und Besoldungsgesetze geändert sind, gelten weiterhin das Bundesbesoldungsrecht und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften.

Hessen hat jedoch die neue Gesetzgebungskompetenz in Anspruch genommen und neue Besoldungstabellen beschlossen. Damit erhalten Beamtinnen und Beamte mit dem 1.1.2008 in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 3% mehr Besoldung. Dies gilt ebenfalls für die Besoldungsgruppen A9 bis A12 zum 1.4.2008 und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1.7.2008.

Tabellenwerte für die Besoldung in Hessen finden sie unter https://www.beamtenbesoldung.org/besoldungstabellen.html, mit Ausnahme der Besoldungsgruppe R. Weiterführende Informationen zur Besoldung in anderen Bundesländern sind ebenfalls auf der angegebenen URL zu finden.

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Besoldungsordnung Hessen (PDF 23 KB) gültig ab 1.Oktober 2011

Besoldungsordnung Hessen (PDF 23 KB) gültig ab 1.März 2010

Familienzuschlag Hessen (PDF-Format)) gültig ab 1.März 2010

Besoldungstabellen gültig ab 1. April 2009

Beamtenbesoldung A (PDF 13,0 KB)

Besoldungsordnung B, C, W (PDF 12,9 KB)

Familienzuschlag (PDF 5,8 KB)

Anwärtergrundbetrag (PDF 6,3 KB)

Amtszulagen (PDF 5,8 KB)