Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat am Dienstag, den 01. Juli 2014, entschieden, dass die Staffelung der Anpassung der Besoldung für die Jahre 2013 und 2014 nicht rechtens sei. Vielmehr sei eine gestaffelte Vergütung für die Besoldungsgruppen ab A 11 ein Verstoß gegen die Verfassung von Nordrhein-Westfalen.

Anpassung verstößt gegen die Grundsätze der Besoldung

Das neue Anpassungsgesetz für die Beamtenbesoldung, welches die rot-grüne Koalition im Land NRW durchgesetzt hatte und gegen welches 92 Landtagsabgeordnete der Oppositionsparteien CDU, FDP und Piraten geklagt hatten, verstößt ebenso nach Ansicht der Gerichtspräsidentin Ricarda Brandts gegen die Grundsätze der Besoldung.

Für den öffentlichen Dienst wurden die Bezüge im Jahr 2013 um 2,65 Prozent angehoben. Eine weitere Anhebung war für das Jahr 2014 um 2,95 Prozent geplant. Von der geforderten vollständigen Übertragung des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst auf die Beamten des Landes wurde nicht Gebrauch gemacht. Stattdessen wurde eine Staffelung eingeführt, die sich an die jeweiligen Besoldungsgruppen orientiert.

Somit sollte das Tarifergebnis aus dem öffentlichen Dienst auf die Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 10 in vollem Umfang übertragen werden. Beamte in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 12 sollten eine einprozentige Besoldungsanhebung erhalten. Beamte in den höheren Besoldungsgruppen ab A 13 sollten sich mit zwei Nullrunden begnügen, also leer ausgehen. Rund 5.400 Beamte und Richter sind von den Nullrunden betroffen.

Urteil: „Der Tarifvertrag muss nicht 1:1 übernommen werden“

Gemäß der Auffassung des Verfassungsgerichtshofs muss das Land sein Gesetz erneut überarbeiten. Dabei müssen die Ergebnisse aus dem öffentlichen Dienst nicht vollständig übernommen werden, wie seitens des Gerichts entschieden wurde: „Der Tarifvertrag muss nicht 1:1 übernommen werden“, wie Brandts mitteilte. Nach Angaben des Deutschen Beamtenbundes (DBB) sind 226.000 Beamte im Land von der Entscheidung betroffen.

Quelle: welt.de

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