Besoldung Mecklenburg-Vorpommern PDF Drucken E-Mail
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Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern

Die Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern für Beamtinnen und Beamten wird durch Gesetz und die danach ergangenen Rechtsvorordnungen geregelt. Dafür war bis jetzt das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sowie die dazu erlassenen Rechtsvorschriften die rechtliche Grundlage. Im Zuge der Förderalismusreform wurde Mecklenburg-Vorpommern die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Damit hat das Land zum 1.8.2008 die Besoldung um 2,9% angehoben. Zum 1.1.2008 wurde für die die Besoldungsgruppen A2 bis A9 die Besoldung bereits zu 100% dem Westniveau angeglichen. Die Tabellenwerte für den Zeitraum ab dem 1.8.2008 finden sie auf dieser Seite, mit Ausnahme der Besoldungsgruppe R.

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Besoldungsordnung Meklenburg-Vorpommern gültig ab 1.April 2011

Besoldungsordnung Meklenburg-Vorpommern (PDF 23 KB) gültig ab 1.März 2010

Familienzuschlag

Anwärtergrundbetrag

 

 

 

 


 

 

(Aktualisiert am Sonntag, 27. November 2011 um 14:21)
 
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