Kriminaloberkommissar
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Fälschlicherweise werden in Deutschland die Dienst- bzw. Amtsbezeichnungen der Polizeibeamten auch Dienstgrade benannt. Dies stimmt so allerdings nicht. Als Dienst- und Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei bezeichnet man die beamtenrechtlichen Bezeichnungen von Ämtern, welche ein Polizeivollzugsbeamter/in inne hat. Beamten, welchen man noch kein Amt übertragen hat, wird sie bis zur Antragstellung als Dienstbezeichnung geführt. Siehe auch unter: Polizeiobermeister
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| Aktualisiert ( Freitag, 01. Mai 2009 um 22:34 ) |




