| Besoldungs- und Versorgungsrecht wurde neu gestaltet |
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Pension mit 67? Der Bund hat das Besoldungs- und Versorgungsrecht neu gestaltet; Die Entwicklung der Besoldung orentiert sich künftig nicht mehr am Lebensalter, sondern an der Erfahrung. Das Pensionsalter wird auf 67 Jahre angehoben. Aber viele Bundesländer haben über das Anheben noch nicht entschieden. Achtung: Neue Besoldung zum 1. Juli 2009
Geplante Änderungen der Bundesländer
67 Jahre, ab 2012 in Stufen bis 2020, Antragsaltersgrenze 63, max. 14,4 Prozent Abschläge.
67 Jahre, stufenweise ab Jahrgang 1947, Antragsaltersgrenze 63, max. 14,4 Prozent Abschläge.
67 Jahre noch nicht geplant. Dafür soll die Mindestwartezeit für Frühpension auf 10 J. steigen.
Es wird eine umfassende Dienstrechtsreform geplant. Pensionaltersgrenze ab 67.
Schrittweise Anhebung der Altersgrenze auf 67, noch keine endgültige Politische Entscheidung.
Ab 2009 neues Dienstrecht.
Es wurde noch keine Entscheidung gefällt.
Über die anhebung der Altergrenze auf 67 wird geprüft, derzeit keine gesetzlichen Überlegungen.
Derzeit wird die Pension mit 67 geprüft, aber noch keine Entscheidung.
Pension ab 67 noch nicht entschieden.
Pension ab 67 noch nicht entschieden. Weitere Informationen zur Beamtenversorgung und Altersgrenze unter: Beamtenpension Alle Angaben ohne Gewähr!
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| Aktualisiert ( Dienstag, 14. Juli 2009 um 19:02 ) |



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