Der Bundesvorsitzende der dbb Klaus Dauderstädt übte Kritik, dass die Besoldungsdrift bei den Gehältern der deutschen Beamten immer größer wird, eigentlich aber landesweit einheitlich sein sollte. In der Süddeutschen Zeitung vom 17.4.2015 sagte er, dass die Föderalisierung bei der Vergütung nicht nur zu Frust bei den Beamten führt, sondern auch die Qualität öffentlicher Dienstleistungen insgesamt in Frage stellt.

Gehaltsunterschiede bis zu 5500 Euro jährlich

Nach aktuellen Zahlen nehmen die Gehaltsunterschiede bei den Beamten weiter zu und können innerhalb einer Gehaltsgruppe bis zu 5500 Euro jährlich liegen. Das betrifft alle Berufsgruppen.
Die Grundlage für diese Besoldungsdrift ist die Föderalisierung der Gesetzgebungskompetenz im Besoldungs- und Versorgungsrecht 2006. In den Bundesländern werden sowohl der Geltungsbereich verschiedener Besoldungsgruppen als auch die Höhe und der Zeitpunkt der Anpassungen der Gehälter ganz unterschiedlich entschieden.

Übernahme der Tarifabschlüsse unterschiedlich

Nach den Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst der Länder mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), die Ende März vorgelegt wurden, ist die Situation in den jeweiligen Bundesländern verschieden. Die Länder Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Hamburg wollen das Ergebnis im Arbeitnehmerbereich für Beamte und Versorgungsempfänger zum gleichen Zeitpunkt und mit gleichem Inhalt übernehmen.
In Sachsen-Anhalt dagegen wird es eine zeitliche Verzögerung geben. Einige Bundesländer haben sich entschieden, nicht den vollen Inhalt zu übernehmen, andere haben sich noch nicht zur Übernahme geäußert.

Systematik der Besoldung zerstört

Nach Klaus Dauderstädt liegt das Problem nicht nur in der verzögerten Übernahme der Ergebnisse der Tarifabschlüsse auf die Besoldung. Es gibt eine klare Tendenz, dass die Besoldung und Versorgung der Beamten abhängig von der Landespolitik ist. So werden einzelne Berufsgruppen gedeckelt oder ganz ausgelassen.
Der Bundesvorsitzende der dbb sieht darin eine Zerstörung der ganzen Systematik der Besoldung im Öffentlichen Dienst, die auf einer Staffelung nach Erfahrung und Anforderungen beruht.