Dem Land Schleswig-Holstein drohen in nächster Zeit etliche Klagen zum Besoldungsrecht. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass eine Besoldung nicht nach Lebensalter erfolgen darf, sondern nach der jeweiligen Tätigkeit. Schleswig-Holstein hatte Beamte bis zum 1. März 2012 nach Lebensalter besoldet.

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes änderte das Land das Gesetz und besoldete Beamte unabhängig vom Lebensalter nach Tätigkeit. Die Gewerkschaft der Polizei verwies nun darauf, dass Beamte für den Zeitraum von 2009 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Nachforderungen an das Land stellen können.

Über 1.600 Klagen erwartet

Die Gewerkschaft der Polizei appellierte an ihre Mitglieder, Nachforderungen geltend zu machen. 1.600 Beamte forderten daraufhin bis zu 6.000 Euro Nachzahlungen. Zunächst sollte eine Musterklage in Absprache mit der Finanzverwaltung eingereicht werden, weitere Anträge sollten ruhen. Nun hat das Finanzverwaltungsamt diese Vereinbarung überraschend aufgekündigt, sodass die 1.600 Antragsteller ihre Ansprüche vor Gericht erstreiten müssten.

Hohe Nachzahlungen befürchtet?

Augenscheinlich setzt das Land Schleswig-Holstein darauf, dass viele den Klageweg aus finanziellen Gründen scheuen. Die Gewerkschaft der Polizei spricht von Nachforderungen, die um sieben Millionen Euro liegen könnten. Bereits in Sachsen-Anhalt und Berlin gab es Entscheidungen zu Nachzahlungen. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg sprach demnach einem Kläger eine Nachzahlung von 10.000 Euro zu.

Quelle: ndr.de