Das Bundesverfassungsgericht (BVG) soll die Beamtenbesoldung von Richtern und Professoren in Bremen prüfen. Das Bremer Verwaltungsgericht legte dem Bundesverfassungsgericht fünf Klagen vor, bei denen die Besoldung von Richtern und Professoren nicht für vereinbar mit dem Grundgesetz gehalten wird.

Besoldung steigt in niedrigen Schritten

Das Verwaltungsgericht gab an, dass die Besoldung von Richtern, Lehrern und Professoren deutlich weniger ansteigt als das Entgelt von angestellten Beschäftigten. Das Land hat den niedrigen Anstieg damit begründet, dass eine Notlage im Haushalt wohl zu einer niedrigeren Besoldungserhöhung geführt habe. Der Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte glaubt an eine Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung: "Wir rechnen damit, dass das Bundesverfassungsgericht das bremische Besoldungsgesetz für verfassungswidrig erklären wird", teilte der Vorsitzende des Vereins, Andreas Helberg, mit.

Indes will das Land Bremen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Finanzielle Mittel stehen bei etwaigen Nachzahlungen oder Besoldungserhöhungen nicht ad hoc zur Verfügung. Das Land hatte dafür keine Reserven aufgebaut, wie es bekannt gab.

Insgesamt werden 31 Klageverfahren behandelt

Bei den fünf eingereichten Klagen handelt es sich um eine Verwaltungsbeamtin, einen Polizeihauptkommissar, eine Lehrerin, eine Richterin und einen Professor, die gegen ihre Besoldung aus den Jahren 2013 und 2014 Klage eingelegt hatten. Insgesamt sind weitere 26 Klagen des gleichen Sachverhalts zu prüfen, wie das Verwaltungsgericht erklärte.

Quelle: radiobremen.de