Für die rund 160 Beamten in Delmenhorst, die befürchtet hatten, ihre Leistungsprämien für 2007 und 2010 zu Unrecht erhalten zu haben, gibt es jetzt gute Nachrichten: Die Leistungsprämien müssen nicht an die Stadt zurückgezahlt werden. Fast alle betroffenen Beamten hatten Widerspruch eingelegt und diverse Städte sowie das niedersächsische Innenministerium konnten sich auf einen Weg einigen, der den Kommunen zumutbar und aus ihrer Sicht rechtssicher sei. Die Verfahren in Delmenhorst sind somit beendet.

Im zuvor genannten Zeitraum hatte die Stadt Delmenhorst etwa 278.000 Euro an Beamte ausgezahlt, die die vorab vereinbarten Ziele erreicht hatten. Im Jahr 2010 erhielten beispielsweise 78 Prozent einen Bonus, jedoch hätten aber laut Gesetz nur 15 Prozent eine Prämie erhalten dürfen. Dennoch haben die Kommunen und das Ministerium entschieden, dass eine Rückforderung der gezahlten Beiträge für die Jahre 2007 bis 2010 ausgeschlossen ist. Dieses erklärte die Stadtverwaltung von Delmenhorst im Oktober dieses Jahres in Zustimmung mit dem Innenministerium in einer nicht öffentlichen Mitteilungsvorlage. So könne nicht von einer Bereicherung die Rede sein, wenn die Leistungsprämie um die 153 Euro betrug. Billigkeitsgründe wurden aber auch für den Fall herausgearbeitet, wenn ein Beamter eine höhere Prämie erhalten hat. Demzufolge liege hier das Verschulden beim zuständigen Dienstherrn. Auf diesen hätten die Beamten schließlich vertraut. Zudem wird befürchtet, dass sich eine Rückforderung negativ auf das Arbeitsklima und die Motivation auswirken könnte.

Wenn überhaupt, müssten nur etwa acht Beamten ihre Prämie zurückzahlen, denen eine Bösglaubigkeit unterstellt werden kann. Das heißt, der Beamte hätte Kenntnis von dem Mangel der Rechtsgrundlage gehabt. Zumindest erklärte dies die Stadtverwaltung. Jedoch müsste dies in einzelnen Fällen geprüft werden.

Die Verwaltung erklärte, dass es sich angeblich um keine einvernehmliche Lösung handele, denn die Beamten konnten die in § 818 BGB genannte Entreicherung nachweisen. So ist es in diesen Fällen aus rechtlicher Sicht nicht möglich, die „geltend gemachten Rückforderungen“ entsprechend durchzusetzen. „Entreicherung“ bedeutet hier, dass die geflossenen Prämien zum Beispiel für den Lebensunterhalt ausgegeben wurden.

Gegen den Oberbürgermeister Patrick de La Lanne sowie gegen weitere Verwaltungschefs hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes auf Untreue ermittelt. Inzwischen wurden aber alle Verfahren eingestellt – auch gegen den jetzigen Innenminister Boris Pistorius und den damaligen Oberbürgermeister von Osnabrück. Eine Stellungnahme vom Ministerium für Inneres steht noch in Aussicht.

Quelle: weser-kurier.de