Die EU-Abgeordnete, Inge Gräßle (CDU), fordert eine Aufhebung der Immunität für die etwa 45.000 EU-Beamten. Diese genießen bisher einen Schutz vor einer Verfolgung, wenn sie Straftaten begehen. Damit löste sie erneut eine Debatte um die Immunität von EU-Beamten aus.

„Ich fordere, dass die Immunität für EU-Beamte aufgehoben wird. Es handelt sich dabei um ein Privileg aus den Sechzigerjahren, das nicht mehr zeitgemäß ist“. Mit diesen Worten, löste die EU-Abgeordnete, Inge Gräßle (CDU), erneut Diskussionen um die Immunität von EU-Beamten aus. Ihrer Ansicht nach genießen Beamte in den jeweiligen Mitgliedsländern der EU keine Immunität. Demzufolge verstehe sie nicht, weshalb die noch bestehende Immunität von EU-Beamten nicht endgültig aufgelöst wird, da auch Beamte im Land keine Immunität besitzen. Eine Auflösung der Immunität würde die Korruptionsbekämpfung erheblich vereinfachen. Denn nicht selten können Monate vergehen, bis ein Staatsanwalt an den beschuldigten Beamten herankommt. Dieser hat dann lange vorab Zeit notwendige Beweise zu vernichten.

Dienststellen kommen „in Schwierigkeiten“ bei Aufdeckung

Zudem stellt Gräßle dar, dass Dienststellen „in Schwierigkeiten“ geraten können, wenn sie Fälle von Betrügereien aufzudecken versuchen. „Wer heute Missbrauch und Fehlverhalten in den Institutionen der Europäischen Union aufdeckt, muss häufig damit rechnen, von seiner eigenen Dienststelle zum Opfer gemacht, in Dauerurlaub geschickt zu werden oder ganz rauszufliegen“, teilte die EU-Abgeordnete mit. Weiter betont sie: „Ich kenne keinen einzigen internen Informanten, der nicht später repressive Maßnahmen seitens der Behörde ertragen musste.“

Transparency International: Bekämpfung von Betrugsfällen in der EU beispielhaft

Die Europäische Kommission hat die Vorwürfe, die seitens der Abgeordneten Gräßle getätigt wurden, zurückgewiesen. EU-Kommissar Algirdas Semeta teilte mit, dass die Bekämpfung von Betrugsfällen in der EU von Transparency International als beispielhaft ausgezeichnet worden ist. Gemäß einem Bericht sollen im Jahr 2013 etwa 1.300 Verdachtsfälle registriert worden sein, von denen 253 bereits untersucht worden waren. Dies würde eine Steigerung von 58 Prozent gegenüber dem Jahr 2009 ergeben.

Einführung des Amtes eines Europäischen Staatsanwalts gefordert

Um bei der Korruptionsbekämpfung innerhalb der EU vorzuschreiten, soll ein Amt eines Europäischen Staatsanwalts eingeführt werden, welches die EU-Kommission bereits im Juni 2013 gefordert hatte. Bisher weigern sich Dänemark und Großbritannien einem solchen Amt zuzustimmen. Demnach ist die Sachlage derzeit komplizierter bei der Umsetzung geworden.

Gräßle stimmt prinzipiell einem Amt eines Europäischen Staatsanwalts zu und betonte: „Das Problem ist aber die rechtswirksame Kontrolle. Der Europäische Staatsanwalt wird nicht zu stoppen sein durch die Justizbehörden in den Mitgliedsstaaten, weil er Sonderrechte bekommt, von denen ein normaler Staatsanwalt nur träumen kann.“ „Bei der Beweissicherung muss er sich nicht an nationales Recht halten. Das ist mit rechtsstaatlichen Kriterien unvereinbar.“

Quelle: welt.de