| Entwurf zum Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010 |
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| Besoldung - Versorgung | |
Der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurde ein erster Entwurf zum Bundesbesoldungs- und Versorgungsänderungsgesetz vom Bundesministerium des Innern für 2010 und 2011 vorgelegt, welcher eine Übertragung des Tarifergebnisses für den Öffentlichen Dienst vom 27. Februar 2010 enthält. Damit sollen Angestellte des Öffentlichen Dienstes wie Soldaten, Richter, Beamte sowie Versorgungsempfänger an den Tarifabschluss für den Bund vom 27. Februar 2010 angepasst werden, was zu einer Angleichung der Einkommensbezüge an die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse führt. Lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezuege in drei Schritten in den Jahren 2010 und 2011 durch zeit- und inhaltsgleiche Uebernahme des Tarifergebnisses. - um 1,2 Prozent ab 1. Januar 2010, Demzufolge sollen die Bezüge der Angestellten des Öffentlichen Dienstes um 1,2 Prozent ab dem 1. Januar 2010, 0,6 Prozent ab dem 1. Januar 2011 und weitere 0,3 Prozent ab dem August 2011 linear angehoben werden. Die Anhebungen ab dem 1. Januar 2010 und 2011 sollen unter Verwendung einer Abflachung des Versorgungsniveaus um etwa 1,08 Prozentpunkte laut Versorgungsänderungsgesetz 2001 durchgeführt werden, wobei die Anhebung der Einkommen ab dem 1. August 2011 eine Verminderung um 0,2 Prozentpunkte des Erhöhungssatzes des Tarifes laut § 14a Absatz 2 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes vorsieht. |
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 25. August 2011 um 17:10 Uhr |




