Das Verwaltungsgericht in Berlin hat nun entschieden, dass die Beamtenbesoldung für Berliner Landesbeamte in ihrer Höhe angemessen ist. Die Klagen der Beamten wurden somit abgelehnt.
Hintergrund für das Urteil waren einige Landesbeamte in Berlin, die die derzeitige Besoldung als zu niedrig im Hinblick auf den steigenden Preisen im Wirtschaftsmarkt ansahen.

Sie klagten demnach gegen eine unzureichende Alimentation vor dem Gericht.
Die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts in Berlin wies die Klagen jedoch mit der Begründung ab, dass die Alimentation des Landes Berlin aufrechterhalten wird, trotz fehlender Anpassung an die steigenden Preise im Wirtschaftsmarkt. Eine Gefährdung des Alimentationsprinzips bestehe nicht.

Das Land Berlin hatte seinen Beamten eine Besoldungserhöhung versagt, da es wirtschaftlich und finanziell nicht möglich gewesen wäre, diese Mehrkosten zu tragen.
Das Gericht hatte zur Berechnung das Jahresnettoeinkommen zugrunde gelegt. Derzeit ist die Besoldung für Berliner Beamte höher als die Durchschnittslöhne der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Berlin.

Trotz dessen hat das Gericht wegen der Intensität des Falls eine Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Quelle: stadtmorgen.de