Wie die Bundesregierung mitteilte, ist für Beamte im Bund kein Pensionseintritt mit 63 Jahren geplant. Somit können Bundesbeamte nicht auf eine abschlagsfreie Pension mit 63 Jahren nach 45 Arbeitsjahre hoffen.

Die Einführung der Verbesserungen bei der Mütterrente wird noch für die Übertragung auf die Beamten geprüft. Die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Saarland stehen der Übertragung der Rentenreform auf die Beamten kritisch gegenüber, wie Medienberichte mitteilen. Anders sieht es in Bayern aus. Hier wird ein Gesetzentwurf für die Übertragung der Rentenreform auf die Beamten zumindest schon vorbereitet.

Wie der Beamtenbund mit Klaus Dauderstädt als Vorstand mitteilte, muss auch die Regelung der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren für die Beamten gelten: "Auch Beamte müssen nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen können, und die Kindererziehungszuschläge für vor 1992 geborenen Nachwuchs müssen entsprechend der Neuregelung im Rentenrecht wirkungsgleich angehoben werden." Die Gleiche soll für die Mütterrente gelten.

Quelle: lahrer-zeitung.de