Zum Jahreswechsel stehen dem Südwesten, genau wie in den anderen Bundesländern auch, einige Änderungen zuvor. Besonders betroffen sind Beamte, Arbeitnehmer und Patienten. So wird in Baden-Württemberg die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro abgeschafft. Die quartalsweise eingezogene Gebühr bei Arztbesuche kann somit gespart werden.

Ähnlich gibt es Einsparungen beim Rentenbeitrag. Dieser sinkt von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent. Entgegen dem, fast als Ausgleich anzusehen, steigt dafür der Beitragssatz der Pflegeversicherung von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent, für kinderlose Personen über 23 Jahre sogar auf 2,3 Prozent.
Im Südwesten wird, wie auch in den anderen Bundesländern, die geräteunabhängige Rundfunkgebühr in Höhe von 17,98 Euro eingeführt, egal ob ein Rundfunkgerät in diesem Haushalt existiert oder nicht.

In Baden-Württemberg gilt in den Städten mit Umweltzonen ab sofort nur noch ein Fahren mit grüner Feinstaub-Plakette. Wer diese nicht besitzt, darf die Innenstädte nicht befahren. Zum 01. Januar 2013 tritt im Südwesten zudem das vom Landtag verabschiedete Haushaltsbegleitgesetz in Kraft. Die rot-grüne Landesregierung hatte dies in ihrem Sparpaket beschlossen. In dem Gesetz verankert sind Kürzungen der Beamtenbesoldung. So soll das Grundgehalt für neu eingestellte Beamte um monatlich 4 Prozent in einem Zeitrahmen von 3 Jahren gekürzt werden.

Dies betrifft verschiedene Besoldungsgruppen im unteren und mittleren Bereich. Beamte in höheren Besoldungsgruppen müssen mit Kürzungen von 8 Prozent rechnen. Ebenso eine Neuerung gibt es im Spendengesetz im Land. So können Personen, die Spenden für einen guten Zweck sammeln, dies seit der Abschaffung des Sammlungsgesetzes zum 01. Januar 2013 auch ohne die Zustimmung behördlicher Seite tun.

Quelle: schwarzwaelder-bote.de