Ungleiche Bezahlung ist für viele Menschen kein Fremdwort: Männer und Frauen verdienen unterschiedlich genauso wie Beamte im Ländervergleich. Im Besoldungsreport 2017 des Deutschen Gewerkschaftsbundes steht, dass vor allem in finanzschwachen Ländern weniger bezahlt wird: Polizisten und Lehrer verdienen im Saarland und Berlin deutlich weniger als in Bayern.

Bayern ist der Spitzenreiter

Bayern bezahlt sehr gut. Nur der Bund zahlt noch mehr. Das bedeutet, dass in Berlin Differenzen entstehen: Ein Berliner Gymnasiallehrer mit Besoldungsgruppe A 13 bekommt jährlich fast 7000 Euro brutto weniger als sein Kollege, der Bundesbeamter in der derselben Besoldungsgruppe ist. In NRW liegt ein Gymnasiallehrer mit der der Besoldungsgruppe A 13 dagegen im Bundesdurchschnitt.

Gründe für die Unterschiede

Gewerkschaften können für die Beamten keine Tarifverträge abschließen. Das ist der der Grund für die unterschiedlichen Gehälter. Die Dienstherren der Beamten, also Länder oder Bund, übertragen die Tarifabschlüsse zwar häufig, jedoch werden dabei auch Einschränkungen gemacht. Oder aber die neuen Regelungen treten erst später in Kraft. Seit 2006 gibt es die Förderalismusreform. Seitdem können die Länder und der Bund selbst entscheiden, ob sie die Tarifabschlüsse umsetzen möchten oder nicht.

„Besoldung nach Kassenlage“ muss weg

Die Steigerung der Gehälter unterliegt bei Landes- und Kommunalbeamten in der Entscheidung von Bund und Ländern. Ist der Haushalt klamm, wurde bei Beamten in der Vergangenheit oft ein Beitrag für die Haushaltskonsolidierung abgeschöpft. Das führte dazu, dass die Bezüge der Staatsdiener erheblich von Dienstherr zu Dienstherr differenzieren. Deswegen fordert der DGB das Ende der „Besoldung nach Kassenlage“, denn damit verbunden sei auch eine sinkende Attraktivität des Berufsstandes.

NRW im Bundesdurchschnitt

Der Bundesdurchschnitt wird in NRW bezahlt. Der DGB-Report verglich die Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 13. Zudem verweist der DGB darauf, dass Bundesbeamte in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eine Stunde mehr arbeiten müssten, in Hessen sind zwei.

Besoldungsgespräche laufen

Vor der Landtagswahl sollte das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz verabschiedet sein. Gespräche zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften zur Übernahme des Tarifabschlusses sollten also bis April gelaufen sein. Das bedeutet, dass noch in dieser Woche in NRW die Landesregierung, der DGB, der DBB und der Beamtenbund sich an einen Tisch setzen, um über die Übernahme des Tarifvertrags für 2017 und 2018 zu diskutieren. Wie mit den höheren Besoldungsstufen ab A 14 in NRW verfahren wird, ist noch unklar.

Flickenteppich muss weg

Der Flickenteppich bei der Besoldung und Versorgung der Beamten in Deutschland muss ein Ende finden, so der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen. Bereits 2015 wurde eine vollständige Übernahme vereinbart, jedoch erst drei Monate später durchgeführt. Beim Thema Zeitpunkt der Umsetzung gibt es jedoch Gesprächsbedarf. Da seit 2015 die Inflationsrate auf 1,9 Prozent gestiegen ist, sind Verzögerungen nicht mehr hinnehmbar. Außerdem gibt es in NRW seit dem Jahresabschluss 2016 ein Plus im Haushalt von 217 Millionen Euro. Das alles sind Argumente, um den Tarifabschlusses rückwirkend zum 1. Januar zu fordern. Jedoch sind für diese Maßnahme 100 Millionen Euro nötig.

BVG-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil festgelegt, wann von Unteralimentierung also einer Unterbezahlung bei Beamten gesprochen werden kann: Liegt ihr Gehalt zehn Prozent unter dem bundesweiten Besoldungsdurchschnitt, liegt eine Unteralimentierung vor.