In Nordrhein-Westfalen erhalten höhere Beamte ab der Besoldungsgruppe A 11 nachträglich für zwei Jahre eine Nachzahlung. Zusammen mit dem einberechneten Weihnachtsgeld, der regulären Besoldung und der Nachzahlung ergeben sich somit teilweise beachtlich Summen, die an die Beamten ausgezahlt werden. Demnach erhält zum Beispiel ein verheirateter Gymnasiallehrer in der Besoldungsgruppe A 13, der zwei Kinder hat, eine Bruttobesoldung von 7.427 Euro, wobei dies einen Nettowert von etwa 5.000 Euro entspricht. Davon sind 1.520 Euro die Nachzahlung und 4.506 Euro der Bruttowert der Besoldung. Hinzu kommen dann noch 1.401 Euro Weihnachtsgeld.

Beim Polizeihauptkommissar mit der Besoldungsgruppe A 12 oder einer Lehrerin in der Grundschule mit einem Kind ist dies ähnlich. Hier werden 6.701 Euro brutto ausgezahlt, wobei hier 2.470 Euro an Weihnachtsgeld und die Nachzahlung einberechnet sind.

Ein Beamter in der Besoldungsgruppe B 3 erhält einen Bruttowert von 11.468 Euro. Der Nettowert würde hier um die 7.000 Euro entsprechen, welches der Landesbeamte auf das Konto ausgezahlt erhält.

Grund für die Nachzahlungen ist die Entscheidung vom Landesverfassungsgericht. Dieses hatte entschieden, dass der Sparkurs der Landesregierung gegen das Alimentationsprinzip spricht. Die Landesregierung hatte für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 eine Besoldungserhöhung von gerade einmal 2 Prozent festgelegt. Für Beamte ab der Besoldungsgruppe A 13 gab es zwei Jahre lang nur Nullrunden. Dagegen hatten sich die Beamten und auch die Gewerkschaften gewehrt. Mit Erfolg, wie nun das Gericht bestätigte.

Trotz des Urteils will das Land NRW an seinen Sparkurs festhalten. Im Jahr 2015 will Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) trotzdem die Kosten für das Personal minimieren. Es könnte dann an die Pensionen der Ruhestandsbeamten gehen. Ursprünglich wollte das Land etwa 700 Millionen Euro pro Jahr einsparen. Durch das Gerichtsurteil kann es jedoch nun nur noch rund 220 Millionen Euro an Kosten senken.

Quelle: rp-online.de