Beihilfe & Heilfürsorge Niedersachsen

In Niedersachsen wird Beihilfe nach § 87c NBG für Beamte und Versorgungsempfänger bei Krankheit, Pflege, Geburt, Krankheitsfrüherkennung und Schutzimpfungen gewährt. Grundlage dafür dienen die Vorschriften für Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes.

Bemessung der Beihilfe

Grundlage der niedersächsischen Beihilfe

Die Beihilfe in Niedersachsen richtet sich nach dem § 80 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) und der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO).

Lesen Sie auch:

Beihilfeantrag

Beihilfe Niedersachsen: Alle Anträge und Informationsblätter
Ergänzungsblatt zum Beihilfeantrag (Vordr. S 002)
Beihilfe und Versorgungsstelle (LBV) Niedersachsen

 

 

 

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