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So steigt die RegelaltersgrenzeWer mit 63 oder 64 in Pension gehen möchte, kann dies tun, erhält aber von Jahr zu Jahr immer hähere Abschläge. Denn maßgeblich ist die neue Altersgrenze. Das bedeutet, dass jeder Beamte individuell ausrechnen muss, wann eine Pension möglich ist. Wer nach 1947 geboren ist, kann Jahr für Jahr später in den normalen Ruhestand. Siehe Tabelle: Anspruch ab Alter
Quelle: Deutscher Beamtenbund | Stand: März 2008 Später in Pension auch bei KrankheitWer als Beamter schwer krank oder behindert ist, muss ebenfalls länger auf die abschlagsfreie Pension warten oder höhere Abschläge in Kauf nehmen. Denn auch für sie galt wie bisher eine eigene, normale Altersgrenze. Diese Grenze verschiebt sich stück für stück nach hinten. Siehe Tabelle: Vorzeitiger Ruhestand ab
*Jahr und Monat, **in Prozent | Quelle: Deutscher Beamtenbund | Stand: März 2008
Auf Antrag später in PensionErheblichen höheren Abschlägen bei der Pension muss rechnen, wer vorzeitig in den Ruhestand wechseln möchte. Zwar ist nach wie vor der vorzeitige Ruhestand ab dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings nur noch gegen höhere Abschläge. Das heißt: Bisher konnte man mit 63 Jahren auf Antrag in den Ruhestand wechseln und erhielt man dafür eine 7,2 Prozent gekürzte Pension. Künftig steigt die maximale Kürzung bis auf 14.4 Prozent. Abschlagfreie Pension durch neues Dienstrecht immer später. Siehe Tabelle:
Vorzeitiger Ruhestand auf Antrag
*Jahr und Monat, **in Prozent | Quelle: Deutscher Beamtenbund | Stand: Juni 2009
Die Gesetzliche AltersgrenzeDie meisten Bundesländern haben die Gesetze zu den Altersgrenzen noch nicht umgesetzt. Als Vorlage für die meisten Länder ist das Dienstrechts-Neuordnungsgesetz des Bundes. Einige Bundesländer haben angekündigt, diese Regeln so zu übernehmen. Wer früher in Pension will, kann dies erst später tun. Auch diese Altergrenze steigt für alle, die 1952 oder später geboren wurden. Siehe Tabelle:
Vorzeitiger Ruhestand auf Antrag
Quelle: Deutscher Beamtenbund | Stand: März 2008
Frühpensionierung für Beamte: Auch Polizei-Beamte, Beamte des Justizvollzugsdienstes und des Verfassungsschutzes konnten die besonderen Altarsgrenze nutzen. Dies wird auch in Zukunft so sein. "Weitere Informationen zu staatlich-geförderter, zusätzlicher Altersvorsorge (wie z. B. der Riester Rente) liefert Rententips.de."Siehe auch: Richter arbeiten am längstenBeamte haben kein einheitliches Pensionsalter:* *ohne Frühpension 65 | Richter 64 | Bahnbeamter (gehobener Dienst) 62 | Bahnbeamter (mittlerer Dienst) 60 | Hauptbrandmeister, Hauptwachmeister, Kriminaloberkommissar, Justizvollstreckungssekretär 59 | Postbeamter (gehobener Dienst) 57 | Postbeamter (einf. Dienst)
Pensionsrechner: Wie hoch wird die Pension für Beamte?Über folgenden Link können Sie sich den Pensionsrechner herunterladen:
Starten des Rechners: bei Probleme bitte Java Runtime Environment herunterladen *Der Rechner wird kostenlos von Stiftung Warentest zur Verfügung gestellt
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| Aktualisiert ( Freitag, 23. Juli 2010 um 09:44 ) |