In Berlin wird die Besoldung nach den sogenannten Besoldungstabellen gezahlt. Es wird zwischen der A-, B-, C-, W- und R-Besoldung unterschieden. Beamtenanwärter erhalten ihre Anwärterbezüge nach der AW-Tabelle. 


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Die letzten Besoldungsrunden

Für Berlin wurden in den letzten Besoldungsrunden folgende Ergebnisse erzielt:

Besoldungsrunde 2023 - 2025

  • + 5,5 % zum 01.02.2025
  • + 200 € zum 01.11.2024
  • 3.000 € Inflationsabmildungsprämie

Besoldungsrunde 2021 - 2023

  • Erhöhung: + 2,8 %
  • gültig ab 01.12.2022 - 31.10.2024
  • Einmalzahlung 1.300 Euro

Infos zur Besoldung Berlin

Lehrer in Berlin können ab dem Schuljahr 2022/2023 wieder verbeamtet werden. Alle weiteren Infos dazu in dem Artikel: Lehrer in Berlin werden wieder verbeamtet

Das Landesverwaltungsamt Berlin – Anlaufstelle für Beamte

Das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) wurde am 1. März 1963 gegründet und ist ein nachgeordnetes Amt der Verwaltung des Senats für Sport und Inneres, was sich in die Hauptverwaltung des Landes Berlin eingliedert. Damit steht den Berliner Landeseinrichtungen und deren Angestellten und Beamten eine aktive Anlaufstelle für die Bereiche Besoldung und Versorgung, weitere Bezüge, integrierte Personalverwaltung sowie Beihilfe zur Verfügung.

Die Bearbeitung der Einzelangelegenheiten für das Personal der aktiven Beamten, der Tarifbeschäftigten und der Auszubildenden wird vom Referat PS A des Landesverwaltungsamts Berlin wahrgenommen. Dies betrifft hier die Ruhestandsbeamten und aktiven Beamten. 

Pensionsstelle für Pensionäre

Die Pensionsstelle des Landesverwaltungsamts Berlin übernimmt die Betreuung der Pensionäre im Land.

Personalstellen für Polizeibeamte, Feuerwehr und Justiz

Bedienstete bzw. Beschäftigte anderer Dienststellen, besonders des Justizbereichs, der Polizei und der Feuerwehr werden von ihrer zuständigen Personalstelle betreut. Von da aus erfolgt auch die Auszahlung der Bezüge und Besoldung. Die Kontaktdaten der zuständigen Personalstelle können dem Besoldungs- bzw. Entgeltnachweis entnommen werden.

Beihilfe

Beihilfe wird Berliner Beamten dann gewährt, wenn die Summe der Aufwendungen den Wert in Höhe von 200 Euro übersteigen. Sollte dies innerhalb eines Zeitintervalls von 10 Monaten nicht der Fall sein, so ist dennoch eine Gewährung der Beihilfe möglich, wenn die Aufwendungen einen Betrag von 15 Euro übersteigen. 

Das Beihilferecht beim Bund und in den Ländern

Pension und Ruhestand

Die Festsetzung, Berechnung und Anordnung von Versorgungsbezügen wird durch die Pensionsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin wahrgenommen. Angehende Pensionäre erhalten vom Dienstherr eine Mitteilung über ihren Pensionseintritt. Zudem nimmt der Dienstherr Kontakt mit dem Landesverwaltungsamt Berlin auf.

Versorgungsbezüge

Der Bescheid über die Versorgungsfestsetzung und unter Umständen ebenso über Ruheberechnungen sowie weiteren Anrechnungen und Kürzungen wird den Beamten zugestellt. Mit im Bescheid enthalten ist die Höhe der monatlich zustehenden Versorgungsbezüge in Brutto- und Nettobeträgen.

Abschlagszahlung

Beamte erhalten dann eine Abschlagszahlung, wenn die Festsetzung der Versorgungsbezüge nicht fristgerecht erfolgen konnte. Die Abschlagszahlung wird dann mit der späteren Leistung verrechnet. Versorgungsbezüge erhalten Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Probe. Für die Ruhegehaltsberechnung werden die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und die ruhegehaltsfähige Dienstzeit als Grundlage für die Berechnung herangezogen.

Versorgungsempfänger und Sonderzahlung

Versorgungsempfänger erhalten ebenso zum Ende des Jahres die jährliche Sonderzahlung, das sogenannte umgangssprachliche Weihnachtsgeld in Höhe von derzeit 320 Euro. Das Weihnachtsgeld ist in der Höhe eines monatlichen Versorgungsbezugs gedeckelt.

Zu den Versorgungsbezügen gehören unter anderem:

  • Ruhegehalt
  • Witwen- bzw. Witwergeld
  • Waisengeld
  • Beiträge zum Unterhalt

Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, können spezielle Zuschläge zu den Versorgungsbezügen gewährt werden. Zu den Zuschlägen gehören somit:

  • Kindererziehungszuschlag
  • Kindererziehungsergänzungszuschlag
  • Pflegezuschlag
  • Kinderpflegeergänzungszuschlag

Familienzuschlag in Berlin

Der Familienzuschlag wird in Abhängigkeit des Familienstatus zum Grundgehalt der Beamtenbesoldung gewährt. Folgende Varianten werden dabei differenziert:

1. grundsätzlich keinen Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten ledige und geschiedene Versorgungsempfänger, wobei beide Versorgungsempfängertypen dann eine Ausnahme darstellen, wenn sie zum Unterhalt verpflichtet sind oder sie ein Kind oder eine andere Person in den Haushalt aufgenommen haben, der sie unterhaltsverpflichtet sind

2. Gewährung des Familienzuschlags 1 lediglich verheirateten und verwitweten Versorgungsempfänger

3. Der Familienzuschlag 2 setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: dem Familienzuschlag 1 und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder