Eine Reform wurde zwar diskutiert, blieb aber erfolglos in Rheinland-Pfalz, die Grundlage der Besoldung bleibt weiterhin das Bundesbesoldungsgesetz und die dazu gehörigen Rechtsvorschriften. Auch in Rheinland-Pfalz wurde die Gesetzgebungskompetenz genutzt, um neue und eigene Besoldungstabellen in Kraft treten zu lassen.  Mit dem 1.7.2008 wurde die Besoldung für Beamtinnen und Beamte in Rheinland- Pfalz angehoben. Damit wurde die Besoldung stufenweise nach entsprechenden Besoldungsgruppen angepasst:
die Besoldungsgruppe A2 bis A6 bekommt 1,35% mehr Besoldung, die Besoldungsgruppe A7 bis A9 erhält 0,5%, sowie die übrigen Besoldungsgruppen auch. Die aktuellen Tabellenwerte für den 1.7.2008 finden sie auf dieser Seite, ausgenommen auch hier die Besoldungsgruppe R.