Eine umfassende Dienstrechtsreform wird in Bayern diskutiert, strukturelle Änderungen im derzeitigen Besoldungsrecht sind aber vor der Landtagswahl 2008 nicht mehr zu erwarten. Damit hat das derzeitige Bundesbesoldungsrecht einschließlich seiner dazugehörigen Verordnungen weiterhin Bestand.

Die Gesetzgebungskompetenz nach der Förderalismusreform wurde auch in Bayern genutzt, um eigene Besoldungstabellen zu beschließen. Geändert wurde das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2007/2008 (BayBVAnpG 2007/2008) und das Gesetz zur Änderung der dienstrechtlichen Vorschriften. Daraus ergab sich, dass die Besoldung für Beamtinnen und Beamte zum 1.10.2007 um 3% angehoben wurde. Auf dieser Seite finden sie die dazugehörigen Tabellenwerte, ausgenommen jedoch die Besoldungsgruppe R.

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Besoldungsordnung Bayern (PDF 100 KB) gültig ab 1.Januar 2011

Familienzuschlag Bayern (PDF 89 KB) gültig ab 1.Januar 2011 

Besoldungsordnung Bayern (PDF 23 KB) gültig ab 1.März 2010

Familienzuschlag Bayern (PDF-Format) gültig ab 1.März 2010

Besoldungstabellen gültig ab 1. März 2009

Besoldungsordnung A (PDF 12 KB)

Besoldungsordnung B (PDF 8,4 KB)

Besoldungsordnung C, W (PDF 10,6 KB)

Familienzuschlag (PDF 5,8 KB)

Anwärtergrundbetrag (PDF 9,2 KB)

Siehe auch:

Familie und Soziales