Der Beruf des Gerichtsvollziehers ist der des selbständigen Beamten im mittleren Dienst. Dabei besitzt der Gerichtsvollzieher eine zusätzliche Ausbildung. Der Gerichtsvollzieher ist zuständig für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und wird auch aufgrund eines Antrages einer Partei innerhalb eines Amtsgerichtsbezirkes beauftragt Zustellungen, Ladungen und Zwangsvollstreckungen durchzuführen.

Dabei unterstehen sie der Dienstaufsicht des Aufsichtsführenden Richters des zuständigen Vollstreckungsgerichtes. Dabei entscheidet das Vollstreckungsgericht über Erinnerungen. Das Geschäftszimmer, sowie den Geschäftsbetrieb muss der Gerichtsvollzieher auf eigene Kosten unterhalten, bekommt aber als Ausgleich die erhobenen Auslagen und Gebühren zum Teil überlassen.