Die Amtsbezeichnung Schaffner/in tritt heute nur noch selten in Gebrauch, da die Tätigkeiten dieser Berufsgruppe überwiegend von Automaten erledigt werden. Schaffner oder Schaffnerinnen ist die Amtsbezeichnung für Beamte im einfachen Dienst. (früher z.B. Postschaffner). Heute werden die Besoldungsgruppen des einfachen Dienstes kaum noch besetzt.

Im Allgemeinen bezeichnet man als Schaffner/in Personen, welche Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind und dort Aufgaben im Verkehrsbereich übernehmen. Dazu gehören unter anderem die Fahrkartenkontrolle oder das Erheben eines Fahrentgeltes. Sofern heute noch die Berufsgruppe Schaffner oder Schaffnerin eingesetzt wird, ist deren Aufgabe eher im Bereich Fahrausweiskontrolle oder im Kundenservice zu sehen, da Fahrkarten heute überwiegend am Fahrscheinautomaten ausgegeben werden. Schaffner werden hauptsächlich in Bus und Bahn eingesetzt.