Die Begriffsbezeichnung Amtmann ist auf die wahrscheinlich griechische Bezeichnung ambet ambachtos – "der Herumgeschickte" sowie später lateinischer Herkunft ambactus – "der Bote, Diener" zurückzuführen. In der Zeit des Mittelalters residierte der Amtmann im Amtshaus und stellte einen obersten Dienstmann eines Landesherrn dar.

Zu seinen Aufgaben zählten unter anderem die Verwaltung von Territorien wie Gutshöfe, Dörfer und Burgen, die Eintreibung der Steuern, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sowie etwaige Rechtssprechungen.

Die Berufsbezeichnung Amtmann existiert in der Schweiz in wenig abgeänderter Form schon seit dem Mittelalter. Der Ammann, so die Bezeichnung des Amtmannes in der Schweiz, ist bis heute das Oberhaupt der Exekutive entweder eines Kantons als Landammann, einer Stadt als Stadtammann oder einer Gemeinde als Gemeindeammann. Im Nachbarstaat Österreich wird Amtmann als einen Gemeindebeamten im Burgenland bezeichnet. In Deutschland widerrum existiert die Bezeichnung Amtmann als Bezeichnung eines Beamten der Besoldungsgruppe A 11, welcher im gehobenen Dienst tätig ist.

Weibliche Bezeichnungen des Begriffes Amtmann existieren in verschiedenen Ausführungen wie Frau Landammann in der Schweiz oder die rückgängige Form Amtmännin in Deutschland. Eingebürgert und durchgesetzt haben sich jedoch die alternative Bezeichnung Zollamtmännin für Zollamtfrau sowie die Abkürzungen Ramtfr für Regierungsamtfrau und ZAF für Zollamtfrau in Deutschland. 

 

Siehe auch:

Der Amtmann