Um das Amt des einfachen Dienstes zu erlangen, muss mindestens ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss erfüllt sein. Dabei ist der einfache Dienst die unterste Laufbahn des Beamtenrechtes. In A2 werden Oberamtsgehilfen eingruppiert. Oberamtsgehilfe bezeichnet ein neues Eingangsamt, welches nach Wegfall der Besoldungsgruppe A1 Ende der 1980er Jahre in Kraft trat.