In Deutschland bezeichnet der Begriff Konrektor den stellvertretenden Leiter einer
Grund-, Haupt-, oder Realschule. In einigen Bundesländern wird der Begriff auch für den stellvertretenden Leiter einer Sonderschule verwendet. Dies ist aber Landesrechtlich geregelt.
Ebenfalls als Konrektor bezeichnet man den stellvertretenden Rektor einer Hochschule.